Bombardier teilt Dividendengrundlage mit und gibt Wandelrecht für seine Vorzugsaktien der Serie 2 und Serie 3 bekannt


Das Unternehmen kündigt Wandelrecht für Vorzugsaktien der Serie 2 und Serie 3 und die Neufestsetzung des Dividendenkurses für Vorzugsaktien der Serie 3 an, was alle fünf Jahre geschieht.

MONTREAL, QUÉBEC (KANADA--(Marketwired - Jun 16, 2017) - Im Zusammenhang mit dem Wandelrecht für Inhaber von Vorzugsaktien der Serie 2 und Serie 3 hat die Bombardier Inc. (TSX: BBD.B)(TSX: BBD.A)(TSX: BBD.PR.B)(TSX: BBD.PR.D) heute die Grundlage für die Neufestsetzung der Dividendenrate für seine Vorzugsaktien der Serie 3 bekanntgegeben, die den für dies Aktien geltenden Bedingungen entspricht.

Inhaber von Vorzugsaktien der Serie 2 der Bombardier Inc. haben mit Wirkung zum 1. August 2017 das Recht, alle oder einen Teil ihrer Aktien auf einer Eins-zu-Eins-Basis in Vorzugsaktien der Serie 3 umzuwandeln. Inhaber von Vorzugsaktien der Serie 3 der Bombardier Inc. haben mit Wirkung zum 1. August 2017 das Recht, alle oder einen Teil ihrer Aktien auf einer Eins-zu-Eins-Basis in Vorzugsaktien der Serie 2 umzuwandeln. Inhaber, die ihre Aktien nicht umwandeln, behalten jeweils ihre Vorzugsaktien der Serie 2 oder der Serie 3, es sei denn, sie werden automatisch gemäß den nachfolgend beschriebenen Bedingungen für die Vorzugsaktien der Serie 2 oder der Serie 3 umgewandelt.

Im Fall der Vorzugsaktien der Serie 2 werden die Inhaber beginnend ab dem 1. August 2017 weiterhin eine monatliche fließende anpassbare Bardividende erhalten, wie und wann es der Vorstand der Bombardier Inc. bestimmt, basierend auf einem Basiszinssatz, der gewissen Anpassungen gemäß den Bestimmungen zu diesen Aktien unterliegt.

Im Fall der Vorzugsaktien der Serie 3 werden die Inhaber beginnend ab dem 1. August 2017 über die darauffolgenden fünf Jahre hinweg eine vierteljährliche feste Bardividende erhalten, wie und wann es der Vorstand der Bombardier Inc. bestimmt, wobei diese anhand einer festen Ausschüttungsquote in Höhe von 265 Prozent des Ertrags von auf fünf Jahre festgelegten, nicht kündbaren Optionsanleihen der Regierung von Kanada zum Stichtag 11. Juli 2017 gemäß den Bestimmungen zu diesen Aktien berechnet wird. Die jährliche Ausschüttungsquote für die Vorzugsaktien der Serie 3 wird am 12. Juli 2017 in ausgewählten Zeitungen veröffentlicht.

Jeder Aktionär, der seine Vorzugsaktien der Serie 2 oder Serie 3 umwandeln möchte, muss das Umwandlungsfeld ausfüllen und unterschreiben, das sich jeweils auf der Rückseite des Zertifikats für die Vorzugsaktien der Serie 2 oder Serie 3 befindet, und dieses Zertifikat bis spätestens 17:00 Uhr (Montrealer Zeit) am 18. Juli 2017 bei Computershare Investor Services Inc. abgeben.

Aktionäre, die wirtschaftliche Eigentümer sind und ihr Recht auf Umwandlung ausüben wollen, sollten so bald wie möglich mit ihrem Broker oder sonstigen Bevollmächtigten darüber sprechen und dessen Anweisungen befolgen. In diesem Fall ist es wichtig, dass sie solchen Anweisungen folgen und innerhalb des festgesetzten Zeitraums handeln, um ihrem Broker oder sonstigen Bevollmächtigten genug Zeit zu geben die Frist zum 18. Juli 2017 zu wahren.

Wenn Bombardier Inc. nach dem 18. Juli 2017 feststellt, dass es nach dem Umrechnungsdatum (nämlich dem 1. August 2017) weniger als eine Million in Umlauf befindliche Vorzugsaktien der Serie 2 gibt, werden alle verbleibenden Vorzugsaktien der Serie 2 automatisch auf einer Eins-zu-Eins-Basis in Vorzugsaktien der Serie 3 umgewandelt werden. Wenn dagegen Bombardier Inc. nach dem 18. Juli 2017 feststellt, dass es nach dem Umrechnungsdatum (nämlich dem 1. August 2017) weniger als eine Million in Umlauf befindliche Vorzugsaktien der Serie 3 gibt, werden alle verbleibenden Vorzugsaktien der Serie 3 automatisch auf einer Eins-zu-Eins-Basis in Vorzugsaktien der Serie 2 umgewandelt werden. In jedem Fall hat die Bombardier Inc. zu diesem Zweck bis spätestens zum 25. Juli 2017 eine schriftliche Mitteilung an die Inhaber der übrigen Aktien auszusenden.

Unter den Bedingungen, die im vorigen Absatz angeführt sind, werden Inhaber von Vorzugsaktien der Serie 2 und Inhaber von Vorzugsaktien der Serie 3 am 1. August 2017 und danach alle fünf Jahre wieder das Recht haben, ihre Aktien in Aktien der anderen Reihe umzuwandeln.

Die Vorzugsaktien der Serie 2 und der Serie 3 sind an der Toronto Stock Exchange unter dem Ticker-Symbol BBD.PR.B bzw. BBD.PR.D geführt.

Informationen über die Bedingungen einer Investition in Vorzugsaktien der Serie 2 und der Serie 3, die damit zusammenhängenden Risiken und die Ausübung der diesbezüglichen Umwandlungsrechte finden Sie im Kurzprospekt der Bombardier Inc. vom 13. Mai 1997, der auf der SEDAR-Website unter www.sedar.com zur Verfügung steht.

Über Bombardier

Bombardier ist der weltweit führende Hersteller von Flugzeugen und Zügen. Bereits bei seinen heutigen Aktivitäten plant Bombardier mit Weitblick voraus und entwickelt die Mobilität weltweit weiter, indem das Unternehmen das überall vorhandene Verlangen nach effizienterem, umweltfreundlichem und angenehmem Transport erfüllt. Unsere Fahrzeuge, Dienstleistungen und vor allem unsere Mitarbeiter haben uns zu einem weltweit führenden Transportunternehmen gemacht.

Der Hauptsitz von Bombardier befindet sich in Montreal, Kanada. Unsere Aktien werden unter dem Kürzel BBD an der Börse von Toronto gehandelt und wir sind im Dow Jones Sustainability North America Index notiert. Im Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2016 haben wir Umsatzerlöse in Höhe von 16,3 Mrd. US$ erwirtschaftet. Nachrichten und Informationen stehen unter bombardier.com zur Verfügung - oder folgen Sie uns auf Twitter @Bombardier.

Bombardier ist eine Marke der Bombardier Inc.

ZUKUNFTSGERICHTETE AUSSAGEN

Diese Pressemitteilung beinhaltet zukunftsgerichtete Aussagen, die unter anderem Aussagen zu zukünftigen Umrechnungen und Beträgen sowie Zahlungen von Dividenden in Bezug auf die Vorzugsaktien der Serie 2 und die Vorzugsaktien der Serie 3 beinhalten können.

Zukunftsgerichtete Aussagen sind allgemein an der Verwendung von zukunftsgerichteter Terminologie zu erkennen - wie "könnte", "wird", "sollen", "können", "erwarten", "schätzen", "beabsichtigen", "annehmen", "planen", "vorhersehen", "glauben", "verlaufen", "beibehalten" oder "ausrichten", der Negation und Variation dieser Begriffe sowie an ähnlichen Begriffen. Zukunftsgerichtete Aussagen setzen naturgemäß voraus, dass die Unternehmensleitung Vermutungen anstellt, und sie unterliegen wichtigen bekannten und unbekannten Risiken und Ungewissheiten, die dazu führen können, dass unsere tatsächlichen Ergebnisse in zukünftigen Zeiträumen wesentlich von den prognostizierten Ergebnissen oder denen, die in den zukunftsgerichteten Aussagen angenommen wurden, abweichen können. Obwohl die Unternehmensleitung diese Annahmen auf Grundlage der zurzeit zur Verfügung stehenden Informationen für vernünftig und angemessen hält, besteht die Gefahr, dass sie möglicherweise nicht korrekt sind.

Bestimmte Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den erwarteten und in den zukunftsgerichteten Aussagen geäußerten abweichen, sind unter anderem Risiken im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, Risiken im Zusammenhang mit unserem Umfeld (z. B. Risiken im Zusammenhang mit der Finanzlage der Fluggesellschaften, von Geschäftskunden der Flugzeug- und der Schienenfahrzeugindustrie; die Handelspolitik; verstärkter Wettbewerb; politische Instabilität und höhere Gewalt), operationelle Risiken (z. B. Risiken im Zusammenhang mit der Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen, Entwicklung des Neugeschäfts; Zertifizierung und Zulassung von Produkten und Dienstleistungen; Verpflichtungen mit Festpreisen oder mit fester Laufzeit, und die Ausführung des Produktions- und Projektmanagements, Druck auf den Geldfluss aufgrund von Projekt-Zyklus-Schwankungen und Saisonalität, unsere Fähigkeit zur erfolgreichen Implementierung und Umsetzung unserer Strategie und unseres Umwandlungsplans; Geschäfte mit Partnern; Leistungsansprüche im Rahmen der Produktgarantie und behaupteter Schäden oder Verluste, behördliche und gerichtliche Verfahren; die Umwelt; Abhängigkeit von bestimmten Kunden und Lieferanten; Humanressourcen; Abhängigkeit von Informationssystemen; Abhängigkeit von und Schutz der Rechte an geistigem Eigentum; Angemessenheit des Versicherungsschutzes), Finanzierungsrisiken (z. B. Risiken in Bezug auf Liquidität und Zugang zu den Kapitalmärkten; Risiken im Zusammenhang mit Altersversorgungsleistungen; Kreditrisiko; wesentliche bestehende Schulden und Zinsverpflichtungen; bestimmte restriktive Kreditbedingungen und Mindestbargeldbestände; Finanzierungshilfen zugunsten bestimmter Kunden; Abhängigkeit von staatlicher Förderung) und Marktrisiken (z. B. Risiken im Zusammenhang mit Währungsschwankungen; Zinsänderungen; Absinken von Restwerten; Erhöhungen der Rohstoffpreise oder Inflation von Wechselkursschwankungen). Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt "Risiken und Unsicherheiten" unter dem Stichpunkt "Sonstiges" im Geschäftsbericht (MD & A) des Jahresabschlusses des Konzerns für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2016. Weitere Informationen in Bezug auf die Annahmen, die den zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Pressemitteilung zugrunde liegen, finden Sie in der Einleitung und in den Abschnitten zu zukunftsgerichteten Aussagen im Konzernabschlussbericht für das Geschäftsjahr mit Abschluss zum 31. Dezember 2016.

Leser werden darauf hingewiesen, dass die vorstehende Liste der Faktoren, die zukünftiges Wachstum, Ergebnisse und Leistungen beeinträchtigen können, nicht erschöpfend ist, und dass sie kein übermäßiges Vertrauen in zukunftsgerichtete Aussagen setzen sollten. Die hier enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen spiegeln die Erwartungen der Geschäftsführung zum Zeitpunkt dieser Pressemitteilung wider und können sich später ändern. Soweit nichts anderes durch die anwendbaren wertpapierrechtlichen Vorschriften vorgeschrieben ist, lehnt das Unternehmen ausdrücklich jede Absicht zur Aktualisierung oder Überarbeitung von zukunftsgerichteten Aussagen ab und übernimmt diesbezüglich keine Verpflichtung, sei es infolge von neuen Informationen, zukünftigen Ereignissen oder anderweitig. Die hierin genannten zukunftsgerichteten Aussagen werden ausdrücklich aufgrund dieses Hinweises als solche ausgewiesen.

Ansprechpartner:

Simon Letendre
Senior Advisor, Media Relations and Public Affairs
Bombardier Inc.
Tel.: +514 861 9481

Jennifer McCaughey
Director, Investor Relations
Bombardier Inc.
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