Sika verlängert die Frist für die freiwillige Umwandlung von Namen- in Inhaberaktien


Der Verwaltungsrat der Sika AG hat beschlossen, die Frist für die Umwandlung der Namen- in Inhaberaktien bis zum 11. Juli 2003, 12:00 Uhr um zehn Börsentage zu verlängern.
 
Damit wird den verbleibenden Namenaktionären noch einmal die Gelegenheit  geboten, vom Umwandlungsangebot Gebrauch zu machen und Ihr Namenaktien in leichter handelbare Inhaberaktien zu wandeln.
 
Die Medienmitteilung ist auf folgendem Link als PDF abrufbar:

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