Sika AG: SCHENKER-WINKLER HOLDING LEGT BERUFUNG GEGEN ENTSCHEID KANTONSGERICHT EIN - ANTRAG AUF SUPERPROVISORISCHE MASSNAHME ABGELEHNT


Mit Entscheid vom 20. März 2015 hatte das Kantonsgericht Zug sämtliche Anträge der Schenker-Winkler Holding (SWH) betreffend Beschränkung der Stimmrechte abgelehnt. Gegen diesen Entscheid hat nun SWH beim Obergericht Zug Berufung eingelegt. Mit ihrer Berufung stellte SWH einen Antrag auf superprovisorische Anordnung eines Verbots, die Stimmrechte der SWH anlässlich der Generalversammlung vom 14. April 2015 zu beschränken. Diesen Antrag hat das Obergericht (wie zuvor bereits das Kantonsgericht) abgelehnt.

Sika hat Gelegenheit bis zum 17. April 2015 zur Berufung Stellung zu nehmen. Die Berufung hat keine aufschiebende Wirkung.

DATUM
SIKA AG
7. April 2015
Zugerstrasse 50
6341 Baar, Schweiz
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Sika ist ein Spezialchemieunternehmen mit marktführender Position in der Entwicklung und Herstellung von Systemen und Produkten für die Bereiche Klebung, Dichtung, Dämpfung, Verstärkung und Schutz im Bau- und Kraftfahrzeugsektor. Sika hat Tochterunternehmen in 91 Ländern weltweit mit über 160 Produktionsstätten. Seine rund 17'000 Mitarbeiter haben 2014 einen Jahresumsatz von CHF 5.6 Milliarden erwirtschaftet.

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