SIKA GELANGT AN FINMA WEGEN VERLETZUNG OFFENLEGUNGSMELDUNGSPFLICHT


Sika hat heute bei der FINMA Meldung eingereicht wegen einer möglichen Verletzung der Offenlegungsmeldungspflicht durch die Erben Burkard und Saint-Gobain. Das Gesetz verpflichtet Sika zur Anzeige an FINMA, wenn die Gesellschaft Grund zur Annahme hat, dass ein Aktionär seiner Meldungspflicht nicht richtig nachgekommen ist (Art. 20 Abs. 4 Börsengesetz). Am 7. April 2015 kurz vor der Generalversammlung der Sika meldeten die Erben Burkard und Saint-Gobain die Auflösung ihrer Gruppe. Als Grund wurde der Verkauf von privat gehaltenen Sika Aktien von den Burkard Erben an Schenker-Winkler Holding AG angegeben.

Nach Ansicht von Sika besteht jedoch die Gruppe zwischen den Erben Burkard, Saint-Gobain und Schenker-Winkler Holding AG, wie von diesen am 11. Dezember 2014 erstmals selbst gemeldet, unverändert weiter. Der ursprüngliche Zweck - nämlich "Sicherstellung des ordentlichen Übergangs der Kontrolle" an Sika auf Saint-Gobain besteht nach wie vor, wie dies der durch Sika eingesehene neue Vertrag sowie die zahlreichen Handlungen der Vertragsparteien seit dem
5. Dezember 2014  bestätigen.

DATUM

SIKA AG    
27. April 2015

Zugerstrasse 50
6341 Baar, Schweiz    
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SIKA FIRMENPROFIL
Sika ist ein Spezialchemieunternehmen mit marktführender Position in der Entwicklung und Herstellung von Systemen und Produkten für die Bereiche Klebung, Dichtung, Dämpfung, Verstärkung und Schutz im Bau- und Kraftfahrzeugsektor. Sika hat Tochterunternehmen in 91 Ländern weltweit mit über 160 Produktionsstätten. Seine rund 17'000 Mitarbeiter haben 2014 einen Jahresumsatz von CHF 5.6 Milliarden erwirtschaftet.

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