Sika AG: BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESTÄTIGT GÜLTIGKEIT OPTING-OUT KLAUSEL


Gemäss seiner heutigen Medienmitteilung hat das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde der Aktionärsgruppe William H. Gates III und Melinda French Gates (als Trustees des Bill & Melinda Gates Foundation Trust) sowie Cascade Investment abgewiesen. Damit hat das Bundesverwaltungsgericht den Entscheid der FINMA bestätigt, wonach die Opting-out Klausel gemäss Art. 5 der Statuten der Sika AG auf den geplanten Erwerb der Schenker-Winkler Holding AG durch Saint-Gobain Anwendung findet und Saint-Gobain nicht verpflichtet ist, ein öffentliches Kaufangebot an alle Aktionäre der Sika AG zu unterbreiten.

Sika hatte selber keine Beschwerde erhoben und war nicht Partei im Verfahren vor Bundesverwaltungsgericht. Das nun abgeschlossene übernahmerechtliche Verfahren betrifft einzig das Opting-out, aber nicht die Frage, ob Art. 4 der Statuten der Sika (Vinkulierung) auf den indirekten Verkauf der Sika-Beteiligung durch die Familie Burkard Anwendung findet. Diese Frage ist Gegenstand des in Zug laufenden Zivilverfahrens.

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SIKA FIRMENPROFIL
Sika ist ein Unternehmen der Spezialitätenchemie, führend in der Entwicklung und Produktion von Systemen und Produkten zum Kleben, Dichten, Dämpfen, Verstärken und Schützen für die Bau- und Fahrzeugindustrie. Sika ist weltweit präsent mit Tochtergesellschaften in 91 Ländern und produziert in über 160 Fabriken. Seine rund 17'000 Mitarbeiter haben 2014 einen Jahresumsatz von CHF 5.6 Milliarden erwirtschaftet.

Die Medienmitteilung ist auf folgendem Link als PDF abrufbar:


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