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Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR
Pratteln, Schweiz, 6. Juni 2023 - Santhera Pharmaceuticals (SIX: SANN) hat heute die Traktandenliste für die ordentliche Generalversammlung (GV) veröffentlicht, die am 27. Juni 2023 um 10:00 Uhr MESZ im Haus der Wirtschaft, Hardstrasse 1, 4133 Pratteln, Schweiz, stattfinden wird.
Die Einladung zur Generalversammlung mit den Traktanden und Erläuterungen kann auf der Website von Santhera unter https://www.santhera.de/share-bondholder-meetings eingesehen werden.
Ausgewählte Traktanden
Wahlen
Der Verwaltungsrat (VR) beantragt die Wiederwahl von Thomas Meier, PhD, und Philipp Gutzwiller als Mitglieder des VR bis zum Abschluss der GV 2024. Zudem wird Thomas Meier, PhD, zur Wiederwahl als Präsident des VR vorgeschlagen.
Patrick Vink, Mitglied des Verwaltungsrats von Santhera und Präsident des Vergütungsausschusses seit 2017, hat sich entschieden, nicht zur Wiederwahl anzutreten. Der VR und die Geschäftsleitung danken Patrick Vink herzlich für sein Engagement und seine wertvollen Beiträge und wünschen ihm für die Zukunft alles Gute.
Der VR nominiert Bradley C. Meyer (wie bereits angekündigt) und Otto Schwarz, PhD, zur Wahl in den Verwaltungsrat:
Bradley C. Meyer ist seit März 2023 als Beobachter des Verwaltungsrats von Santhera tätig. Er ist Gründungspartner und Senior Advisor bei Ducera Partners und verfügt über umfangreiche Erfahrung in den Bereichen M&A, Finanz- und andere Beratungsdienstleistungen.
Otto Schwarz, PhD, ist der ehemalige Chief Operating Officer von Actelion Pharmaceuticals Ltd. Derzeit ist er Geschäftsführer von Concentus Consulting, Schweiz. Ab dem 1. Juli 2023 wird Otto Schwarz als Berater des Managements von Idorsia Pharmaceuticals Ltd, dem grössten Aktionär von Santhera, tätig sein.
Vorbehaltlich ihrer (Wieder-)Wahl als Verwaltungsratsmitglieder schlägt der VR den Aktionärinnen und Aktionären die Wiederwahl von Thomas Meier, PhD, und die Wahl von Bradley C. Meyer als Mitglieder des Vergütungsausschusses vor. Es ist vorgesehen, dass Bradley C. Meyer zum Präsidenten des Vergütungsausschusses ernannt wird.
Aktienzusammenlegung
Der VR beantragt eine Aktienzusammenlegung im Verhältnis 10:1. Vorgeschlagen wird eine Reduzierung der Anzahl Aktien um den Faktor 10, begleitet von einer Erhöhung des Nennwerts pro Aktie um den Faktor 10 (von CHF 0.01 auf CHF 0.10). Diese Aktienzusammenlegung, sofern umgesetzt, hat keinen Einfluss auf die Marktkapitalisierung von Santhera und die prozentuale Beteiligung des Aktionärs am Eigenkapital des Unternehmens bleibt im Wesentlichen unverändert (mit Ausnahme der Barabgeltung von Aktienbruchteilen, d.h. derjenigen Teile des bestehenden Aktienbesitzes, die nicht durch zehn teilbar sind).
Der VR verspricht sich von der Aktienzusammenlegung mögliche Vorteile, unter anderem eine erhöhte Visibilität und eine verbesserte Marktwahrnehmung von Santhera sowie eine bessere Eignung für institutionelle Investoren, in das Unternehmen zu investieren.
Details zur Aktienzusammenlegung und Erklärungen zur Umsetzung sind in der GV-Einladung und den Fragen und Antworten (Q&A) auf der Website des Unternehmens unter diesem Link verfügbar.
Kapitalband und Statutenänderung
Dieser Antrag zielt darauf ab, das Instrument des Kapitalbands als Ersatz für das genehmigte Aktienkapital in Übereinstimmung mit dem revidierten Schweizer Aktienrecht einzuführen, das dieses Jahr in Kraft getreten ist.
Das Kapitalband gibt dem VR ein flexibles Instrument an die Hand, das es ihm unter anderem ermöglicht, das Aktienkapital der Gesellschaft herabzusetzen oder unverzüglich neue Aktien innerhalb einer gewissen Bandbreite für Finanzierungszwecken zu einem für die Gesellschaft günstigen Zeitpunkt auszugeben.
Traktanden (Überblick)
- Genehmigung des Geschäftsberichts, der Jahresrechnung und der Konzernrechnung 2022
- Zuweisung des Jahresresultats und Verlustverrechnung
- Konsultativabstimmung über den Vergütungsbericht 2022
- Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2022
- Aktienzusammenlegung
- Kapitalband und Statutenänderung
- Bedingtes Kapital für Finanzierungszwecke und Statutenänderung
- Bedingtes Kapital für Mitarbeiterbeteiligungen und Statutenänderung
- Wahl und Wiederwahl der Mitglieder des Verwaltungsrates und Wiederwahl des Präsidenten des Verwaltungsrates
- Wahl und Wiederwahl der Mitglieder des Vergütungsausschusses
- Genehmigung der Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrats
- Genehmigung der Vergütung der Mitglieder der Geschäftsleitung
- Wiederwahl der Revisionsstelle
- Wiederwahl des unabhängigen Stimmrechtsvertreters
Über Santhera
Santhera Pharmaceuticals (SIX: SANN) ist ein Schweizer Spezialitätenpharmaunternehmen, das sich auf die Entwicklung und Vermarktung von innovativen Medikamenten für seltene neuromuskuläre und pulmonale Erkrankungen mit hohem medizinischem Bedarf spezialisiert hat. Das Unternehmen besitzt eine exklusive Lizenz für alle Indikationen weltweit für Vamorolone, ein dissoziatives Steroid mit neuartiger Wirkungsweise, das in einer Zulassungsstudie bei Patienten mit Duchenne-Muskeldystrophie (DMD) als Alternative zu Standardkortikosteroiden untersucht wurde. Für Vamorolone zur Behandlung von DMD hat Santhera bei der amerikanischen Arzneimittelbehörde FDA ein Zulassungsgesuch (NDA) bzw. bei der europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) einen Zulassungsantrag (MAA) in Überprüfung und bei der britischen Arzneimittelbehörde MHRA (Medicines and Healthcare products Regulatory Agency) einen MAA eingereicht. Die klinische Pipeline umfasst auch Lonodelestat zur Behandlung von zystischer Fibrose (CF) und anderen neutrophilen Lungenkrankheiten. Santhera hat die Rechte an ihrem ersten zugelassenen Produkt, Raxone® (Idebenone), ausserhalb Nordamerikas und Frankreichs zur Behandlung von Leber hereditärer Optikusneuropathie (LHON) an die Chiesi-Gruppe auslizenziert. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte www.santhera.com.
Raxone® ist eine Marke von Santhera Pharmaceuticals.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
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Eva Kalias, Head Investor Relations & Communications
Tel.: +41 79 875 27 80
eva.kalias@santhera.com
Haftungsausschluss / Zukunftsgerichtete Aussagen
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Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Zeichnung oder zum Kauf von Wertpapieren der Santhera Pharmaceuticals Holding AG dar. Diese Publikation kann bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen über das Unternehmen und seine Geschäftstätigkeit enthalten. Solche Aussagen sind mit bestimmten Risiken, Unsicherheiten und anderen Faktoren verbunden, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Leistungen oder Errungenschaften des Unternehmens wesentlich von denjenigen abweichen, die in diesen Aussagen ausgedrückt oder impliziert werden. Die Leser sollten sich daher nicht in unangemessener Weise auf diese Aussagen verlassen, insbesondere nicht im Zusammenhang mit Verträgen oder Investitionsentscheidungen. Das Unternehmen lehnt jede Verpflichtung ab, diese zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren.
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