Gewinnbeteiligungsrecht


Im Zusammenhang mit der Restrukturierung der Private Equity Holding und ihrer Toch­ter­gesellschaften (PEH) im Jahre 2003, verpflichtete sich die Käuferin eines gros­sen Teils des Buyout Fund-Portfolios der PEH, der Fund CSFB Strategic Partners II L.P. (CSFB Fund), der PEH eine Gewinnbeteiligung auszurichten, falls bestimmte Gewinn­beteiligungsschwellen überschritten werden.
 
Die vorläufige erste Gewinnbeteiligungsschwelle beträgt EUR 254.5 Mio. Der CSFB Fund notifizierte PEH, dass der Stand der Rückzahlungen aus dem gekauften Portfolio per 30. Juni 2006 EUR 231.3 Mio betrug. Bis zur ersten Gewinnbeteiligungsschwelle fehlten damit am 30. Juni 2006 noch EUR 23.2 Mio (30.6.2005: EUR 102.7 Mio). All­fällige Rückzahlungen, welche diese Schwelle überschreiten, müssen mit PEH geteilt werden. Der CSFB Fund ist vertraglich verpflichtet, die PEH zu benachrichtigen, sobald die entsprechende Gewinnbeteiligungsschwelle überschritten wird, und die Gesell­schaft wird diesfalls ihre Aktionäre und den Markt umgehend orientieren.
 
Der Wert allfälliger Gewinnbeteiligungszahlungen in der Zukunft ist in der Bilanz der PEH und damit im NAV pro PEH-Aktie nicht enthalten. PEH verfügt gegenwärtig nicht über genügend Informationen, um dem Gewinnbeteiligungsrecht einen bilanzierbaren Wert beizumessen.
 
Am 13. Juli 2006 teilte die PEH mit, dass der Fund CSFB Strategic Partners Holdings III L.P. seinen Anteil an der PEH auf 1,346,895 Aktien (= 33.2% der ausstehenden Aktien) erhöht hatte. CSFB Strategic Partners Holdings III L.P. ist damit der grösste Aktionär der Ge­sellschaft.
 
In Anbetracht der Unsicherheit des zukünftigen Wertes des Gewinnbeteiligungsrechts rät der Verwaltungsrat den Aktionären und Aktionärinnen der PEH, beim Handel von PEH-Aktien Vorsicht walten zu lassen.
 
 
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Zusätzliche Informationen:
- Dr. Dieter Dubs, Verwaltungsratspräsident, +41 58 261 50 00
- Annual Report 2005/2006, S. 31 (Note 6)
 
 
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